BLB-BAUWERKER GMBH

I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen (im
Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen BLB-Bauwerker GmbH, vertreten durch
den Geschäftsführer: Herr Benjamin Lucksch, Weinstraße 57, 67098 Bad Dürkheim-
Ungstein, Telefon: 0 63 22 - 98 98 944, E-Mail: blb-gmbh@t-online.de (im Folgenden kurz
BLB-Bauwerker GmbH) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können, § 13 BGB.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen
des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.
5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In
diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges
Widerrufsrecht gewahrt.
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss und Vertragssprache
1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die BLB- Bauwerker GmbH, sofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt
wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der
Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das
Angebot gegenüber der BLB- Bauwerker GmbH zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden
bei der BLB- Bauwerker GmbH ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines
Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen,
schriftlichen Auftragsbestätigung der BLB-Bauwerker GmbH kommt der Vertrag zwischen
der BLB- Bauwerker-GmbH und dem Kunden zu Stande, spätestens aber mit Lieferung der
Ware.
1.2. Angebote der BLB- Bauwerker GmbH gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich
freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Ange- bot ausdrücklich als
„freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
1.3. Vertragssprache ist deutsch
2. Lieferung
BLB-Bauwerker GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in
Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den
Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden
über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. aktuell geltendem Mehrwertsteuersatz und zzgl.
Verpackung und Versandkosten.
3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine
abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen
ausgewiesen wurden.
3.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der BLBBauwerker
GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware).
3.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben das Folgende:
- Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der BLB-Bauwerker GmbH bis zur Erfüllung
sämtlicher gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware
bezahlt worden ist.
- Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die
Zahlung an BLB-Bauwerker GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten
erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
- Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern,
ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
- Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von BLB-Bauwerker GmbH, die
Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine
Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden
erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von BLB-Bauwerker GmbH. Bei
Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfugungen oder Eingriffen Dritter
hat der Unternehmerkunde BLB- Bauwerker GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
- Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im
Voraus sicherungshalber an BLB-Bauwerker GmbH ab, die diese Abtretung
annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug
befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die BLB-Bauwerker GmbH
abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie
in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
- Auf Verlangen von der BLB-Bauwerker GmbH hat der Unternehmerkunde die
Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und der BLBBauwerker
GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer
erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen. wird die BLB- Bauwerker GmbH ihr zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Kunden nach Wahl von BLB-Bauwerker GmbH freigeben, soweit
deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4. Gewährleistung
4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen
Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet die BLB- Bauwerker GmbH über die Art der
Nichterfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten
des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien
Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab
Lieferung.
5. Schadenersatzansprüche und Haftung
Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit BLBBauwerker
GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz),
bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
d.h. Pflichten, die BLB-Bauwerker GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages
gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht
fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
1. Geltungsbereich/ Verweis
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine
abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn
Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
2. Kosten
2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben,
kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
2.2 Verbindliche Kostenvoranschlage werden durch die BLB-Bauwerker GmbH nur auf
ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns
schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des
Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet,
soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur
nicht verwertet werden können.
2.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die
unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich
vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir denVertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei
Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des
Reparaturauftrages umfasst waren.
2.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur
auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch
entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
2.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und
Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten
jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen
Kostenvoranschlages aus- geführt, so genügt eine Bezugnahme auf den
Kostenvoranschlag / Kostenschätzung, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang
besonders aufzuführen sind.
3. Kündigung
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag,
so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen
für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu
bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die BLBBauwerker
GmbH zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt die BLB-Bauwerker GmbH
Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung
und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.
4. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. BLB-Bauwerker GmbH kann
bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
5. Mitwirkungspflichten
5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am
Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen
Anschlusses auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe
bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die BLB-Bauwerker GmbH
nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und
auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
6.1 Die Angaben von der BLB-Bauwerker GmbH über Reparatur- oder Montagefristen
beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes
vereinbart.
6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von der BLB-Bauwerker GmbH nicht zu vertretener
betrieblicher Behinderungen (z.B. Witterungsbedingungen, Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten
von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von
Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen,
verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessen Zeiträume für
die Wiederaufnahme der Arbeiten.
7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden
ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von
zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne
Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen
nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der
Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend
zu machen.
8. erweitertes Pfandrecht
8.1. BLB-Bauwerker GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein
Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw.
Montagegegenstand zu.
8.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten,
Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem
Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
9. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage BLB-Bauwerker GmbH
unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von BLB-Bauwerker GmbH
Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen
lassen, so entfällt die Haftung von der BLB-Bauwerker GmbH für diese Arbeiten. Das
gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen
Teilen unterbleibt.
V. Schlussbestimmungen
1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,
die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang
sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet:
blbgmbh@t-online.de
BLB-Bauwerker GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Schlichtung
Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der BLB-Bauwerker GmbH und einem
Verbraucher / Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher / Kunden, zum
Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können
Verbraucher / Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8, 7694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de Telefon: 07851 / 795 79 40 Fax: 07851 / 795 79 41
3. Verhaltenskodex
Die BLB-Bauwerker GmbH hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
4. Gerichtsstand
Gegenüber Unternehmern / Verbrauchern wird als Gerichtsstand der Sitz von der BLBBauwerker
GmbH vereinbart.
5. Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung
führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht
dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende
Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
sofern die Muster-GmbH ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt,
oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere
Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser
Tätigkeit fällt.
​
Stand: Mai 2023